Da ich auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit als anerkannte Psychotherapeutin eingetragen bin, gewähren Ihnen alle
Sozialversicherungsträger einen Kostenzuschuss von mindestens € 31,50 pro Einzelsitzung.
BVAEB € 46,60
SVS € 45,00
ÖGK € 33,70
KFA €
37,00
In Wien und Niederösterreich verfüge ich über Kassenplätze und kann grundsätzlich für fast alle Krankenkassen eine volle Kostenübernahme anbieten, jedoch gibt es hierfür eine Warteliste, da der Bedarf und die Nachfrage sehr hoch sind.
Voraussetzungen für die Rückvergütung und volle Kostenübernahme sind:
Opfer von Verbrechen haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Kostenersatz für Psychotherapie. Dieser kann beim Sozialministerium (vormals Bundessozialamt) mittels eines Antrages geltend gemacht werden.
Manche Zusatzversicherungen haben die Leistung „Psychotherapie“ inkludiert.
Psychotherapiekosten können beim Steuerausgleich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
HONORAR
Einzelsitzung á 50 min
€ 125
Einzelsupervision á 50 min € 125 + 20% USt
Das Honorar ist am Ende jeder Therapiesitzung bar oder per Erlagschein zu zahlen.
Der vereinbarte Termin ist für Sie verbindlich reserviert und kann ohne Kosten und ohne Angabe von Grüden zwei Werktage davor abgesagt werden.
Spätere Absagen werden in der Höhe einer Therapiesitzung in Rechnung gestellt.
Sollte nach einmaliger Mahnung das Honorar noch immer nicht überwiesen sein, wird ein Inkassobüro hinzugezogen.